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ARGE Eingliederungsvereinbarung rechtens

In ARGEs on 6. Oktober 2008 von 63mg Mit Tag(s) versehen: , , , , , , , , , ,

Ich war heute in Sachen Eingliederungsvereinbarung bei der Rechtsberatung vom Sozialverband VdK. Da sitzen nun Juristen, Fachleute in Sozialrecht und die müssen es ja genau wissen. Kurzum: Keine Chance um eine Unterschrift herumzukommen. In der Frage sind wohl schon alle möglichen Gerichte des Landes angerufen worden und die Entscheidung steht: Eingliederungsvereinbarungen müssen unterschrieben werden. Punkt.

Nun, mir wurde aber nicht abgeraten, § 14 SGB I zu strapazieren und vor einer Unterschrift meine 7-Fragen an Herrn K* (Beispiel | pdf) zu schicken. Das werde ich tun. Sei es, um noch ein bisschen Zeit und vielleicht Eindruck zu schinden – die Rechtsantragstelle vom Amtsgericht zu erwähnen ist da vielleicht hilfreich. Wenn es denn dann zur Unterschrift kommt, werde ich nur unter Protest unterschreiben (Muster | pdf). Beides könnte mir später dienlich sein, meinte die Anwältin. Schaden kann es jedenfalls nicht.

Was meine große Befürchtung angeht, die ARGE könnte mich in irgendwelchen unsinnigen Maßnahmen parken, konnte mich die Anwältin beruhigen, sinngemäß:

„Lassen Sie das jetzt erstmal so laufen. Wenn dann wirklich was kommt, kommen Sie wieder. Ich gebe Ihnen dann Tipps, wie Sie das verhindern können.“

Und sorry, ihr Arbeitgeber, dann muss ich wohl in absehbarer Zeit wieder meinen Handwerkskoffer an Selbstvermarktungsstrategien öffnen und eure Posteingänge und Schreibtische mit sinnlosen Bewerbungen überhäufen.

Eine Antwort zu „ARGE Eingliederungsvereinbarung rechtens“

  1. [...] hab ich meine abschließenden Fragen zur Eingliederungsvereinbarung an Herrn K* von der ARGE abgeschickt. Ich bin gespannt auf die Antwort. Zuvor eine geschlagene [...]

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